Materialentsorgung

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Als durch die SVG-ZERT nach §25 EfbV zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernehmen wir für Sie im Raum Hannover und Umgebung den Abtransport und die Entsorgung von belasteten und unbelasteten Materialien wie Bodenaushub (u.a. Z0, Z1.2, Z2), Betonaufbruch, Bauschutt und Bitumen.

Grundsätzlich kommt im Bereich der Entsorgung von Böden und Abfallstoffen der Schadstoffbelastung des Materials eine gesonderte Bedeutung zu.
Bei mineralischen Abfällen gilt als Maßstab für die Beurteilung der Schadlosigkeit der Verwertung im Sinne von § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG die überarbeitete Mitteilung 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Hiernach werden die Einbauklassen Boden Z0 bis Boden > Z2 eingeordnet.

Im Bereich der Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch ist in Niedersachsen die „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01-2005)“ heranzuziehen. Grundsätzlich müssen Straßenausbaustoffe und Bitumengemische einen PAK-Gehalt von unter 25 mg/kg PAK aufweisen, um für uns als teerfreier Aufbruch unter dem Abfallschlüssel 170302 entsorgbar zu sein.

Was benötigen wir in welcher Form?

Für den Abtransport von mineralischen Abfällen und teerhaltigem Straßenaufbruch benötigen wir eine Analyse des Materials, die von einem durch Sie beauftragten Bodengutachter durchgeführt wird. Bei der Auswahl eines entsprechenden Gutachters sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wie gestaltet sich der gesamte Ablauf?

Nachdem wir die Prüfergebnisse des Gutachters von Ihnen erhalten haben, übersenden wir diese an die infrage kommende Entsorgungsstätte/Deponie weiter. In Abhängigkeit vom Ergebnis kann anschließend der Abtransport und die Entsorgung des Materials erfolgen.